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Aufgaben des "Kreisgartenfachberaters" |
Gartenfachberatung ist eine satzungsmäßige Verpflichtung in jedem Kleingartenverein und -verband. Sie ist von außerordentlicher Bedeutung für den Nachweis der Gemeinnützigkeit in jeder Kleingärtnerorganisation und ist aus dem § 2 Abs. 1 BKleinG abzuleiten.
Er hat stets eine beratende Funktion und gibt dabei sein durch intensive Schulungen des Landesverbandes erworbenes Wissen an die Kleingärtner weiter. Auf der Website des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner können Sie unter folgendem Link http://lsk-kleingarten.de/page/download/infomaterial/ viele Tipps zu Nützlingen, Obstsorten u.v.m. erfahren. Seien Sie doch mal neugierig und besuchen die Website des LSK Sachsen. |
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